Vertragsschluss

Vertragspartner ist die Wanderreitstation Simmehof, Kerstin und Josef Lamm, Iberg 2, 77876 Kappelrodeck.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Teilnehmern/Reitschülern geschlossenen Verträge. Durch die Teilnahme an einem Angebot erkennen Teilnehmer/Reitschüler bzw. deren gesetzliche Vertreter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, auch wenn keine schriftliche Anmeldung erfolgt ist.

Ihre Anmeldung/Reservierung/Buchung zu all unseren Angeboten erfolgt schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mit dem jeweiligen Formular.

Die Anzahlung für Veranstaltungen mit geführten Ritten oder für Buchungen eines Aufenthaltes beträgt 50% Prozent des Gesamtpreises und ist innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. nach Teilnahmebestätigung auf Grundlage Ihrer Selbstauskunft (Bei Veranstaltungen mit geführten Ritten) zu entrichten. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Anmeldung/Reservierung verbindlich.

Mit dem Eingang der 50%igen Anzahlung ist Ihre Veranstaltung/Ihr Termin verbindlich gebucht. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Rückerstattung der Anzahlung.

Die Restzahlung erfolgt spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Anreise. Sie erhalten hierzu keine weitere Aufforderung. Erfolgt die Restzahlung nicht so besteht kein Anspruch mehr auf den reservierten Platz.

Bezahlung

Die Bezahlung der fortlaufenden Angebote erfolgt per Dauerauftrag oder per Überweisung im Voraus zum 1. jedes Monats auf unten angegebenes Konto. Bitte geben Sie bei Verwendungszweck den Namen des Teilnehmers an. Die Nichtteilnahme am Unterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht.

Die Bezahlung der 10er Karten sowie einmaliger Angebote erfolgt per Überweisung auf unten angegebenes Konto.

Stornofolgen

Bei Rücktritt des Reiters von einer gebuchten Veranstaltung oder von einem gebuchten Aufenthalt auf dem Simmehof steht dem Veranstalter folgender Ersatzanspruch zu:

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Kann der zurückgetretene Teilnehmer einen gleichwertigen Ersatzreiter stellen, so kann eine Umbuchung erfolgen. Die Umbuchung auf einen anderen Reiter muss mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € berechnet.

Für den Fall, dass der zurückgetretene Reiter keinen gleichwertigen Ersatzreiter stellen kann, der Platz aber durch eigene Bemühungen des Simmehof anderweitig besetzt werden, so beträgt die Umbuchungsgebühr 50,00 €.

Der Rücktritt von einem gebuchten Reitkurs/Ponykurs/Ferienangeboten für Kinder/Kindergeburtstag muss schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen.

Bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor Beginn des Angebotes wird die Teilnahmegebühr abzüglich 15,00 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Bei späterem Rücktritt wird die Teilnahmegebühr abzüglich 15,00 € Bearbeitungsgebühr nur dann zurück erstattet, wenn der Platz bzw. der Termin neu besetzt werden kann.

Bei Rücktritt nach Beginn eines Angebotes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei 10er Karten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es ist aber möglich, die 10er Karte auf einen gleichwertigen Ersatzreiter zu übertragen.

Bei Rücktritt eines einzelnen Teilnehmers von einem Gruppenangebot für eine geschlossene Gruppe, besteht zu keiner Zeit ein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht anteilig. Es ist aber möglich, auf einen gleichwertigen Ersatzreiter umzubuchen.

Kündigungsfristen

Die Kündigung der fortlaufenden Angebote muss schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen.

Bei 10er Karten endet das Vertragsverhältnis automatisch wenn nicht spätestens zum Ende der letzten Einheit auf der Karte keine neue Karte erworben wird.

Ferien

Die fortlaufenden Angebote finden in den Schulferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen von Baden-Württemberg nicht statt. Da die monatlichen Unterrichtsgebühren auf dieser Grundlage kalkuliert sind, sind diese auch in den unterrichtsfreien Zeiten zu entrichten. Für die beweglichen Ferientage gilt die Regelung der Grundschule Kappelrodeck.

Krankheit/Verhinderung

Bei Krankheit oder Verhinderung der Kursleitung übernimmt in der Regel eine Vertretung den Termin oder es wird im Ausnahmefall ein Ersatztermin angeboten.

Auf das Nachholen versäumter Termine aufgrund von Krankheit oder Verhinderung des Schülers/Teilnehmers besteht grundsätzlich kein Anspruch. Ausnahmen von dieser Regelung beruhen auf Kulanz und sind explizit abzusprechen. Einheiten der 10er Karten werden nicht berechnet, wenn die Einheit mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde. Wird der Reitunterricht durch den Schüler häufig abgesagt und nur unregelmäßig besucht, dann behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Restliche Stunden einer 10er Karte können dann nach individueller Absprache abgeritten werden. Nicht in Anspruch genommene Stunden einer 10er Karte verfallen 6 Monate nach dem ersten Termin.

Sorgfaltspflichten

Hinweise zu Reitkursen und Reitunterricht